Leistungsportfolio des Sachverständigenbüros Hagen
Ob Sie eine neutrale, unparteiische Meinung bei Ihrer Kaufentscheidung für eine Immobilie suchen, ein Gutachten zur Schlichtung in einer Streitigkeit suchen, oder in sonstiger Art die objektive Sichtweise eines Sachverständigen benötigen, gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Baubegleitende Beratung
Baubegleitende beratende Begehungen Beim Bauen ist es sinnvoll, nicht erst einen Sachverständigen hinzuziehen, wenn Schwierigkeiten aufgetreten sind. Regelmäßige beratende Baubegehungen ersparen u.U. viel Ärger.
Oft finden Bauherren mit Ihren Bauprojekten erst den Weg zu einem Sachverständigen, wenn ernste Probleme aufgetreten sind, mit denen sie nicht mehr ohne weiteres fertig werden. Um dies zu verhindern biete ich baubegleitende beratendende Begehungen vor Ort an.
Der erforderliche Umfang der baubegleitenden Begehungen wird individuell auf den Einzelfall zugeschnitten. Die beratende Baubegehungen erfolgen nach bestimmten erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die beratenden Baubegehungen sind desto wirkungsvoller, je früher mit diesen begonnen wird und je regelmäßiger diese durchgeführt werden. Eine beratende Baubegehung dauert je nach Größe des Objektes. Diese wesentlichen Begehungsfeststellungen und der Zustand der Arbeiten werden anschließend in einem schriftlichen Protokoll zusammengefasst. Die beratenden Begehungen werden häufig gemeinsam mit einem Vertreter des Auftragnehmers durchgeführt, so dass schnell Verbesserungen in den Bauablauf eingefügt werden können.
Anmerkung: Eine beratende Baubegehung kann keine Fachbauleitung ersetzen, aber Sie kann Schwächen und Mängel aufzeigen und hinwirken, so dass diese behoben werden.
Bei einem Einfamilienhaus sind z.B. folgende Kontrollbegehungen sinnvoll:
Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes: Beurteilung der Abdichtung des Kellers
Bei Fertigstellung des Rohbaus: Visuelle Beurteilung der Baudurchführung
Vor Beginn der Innenputzarbeiten: Beurteilung der Roh-Installation und der Anschlussfugen der Türen und Fenster
Vor der Gesamtfertigstellung:
Etwa 1 Monat vor der Übergabe oder dem geplantem Bezug
Abnahme bei Gesamtfertigstellung: Beratende Begleitung der Abnahme Festlegung von Mängelbeseitigungsfristen
Google maps:
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