Gutachten für Gerichte

Die Aussagen von Sachverständigen basieren auf fundiertem Wissen zum jeweiligen Sachverhalt. Sie haben die Aufgabe, diesen unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und fachlich zu beurteilen.

Mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, über komplexe und fachspezifische Sachverhalte entscheiden zu können.

Der Aufgabenbereich eines Sachverständigen beinhaltet folgendes:

  • Feststellung von Tatsachen
  • Schlussfolgerungen aus Tatsachen
  • Darstellung von Erfahrungssätzen

Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, wird er vom Gericht bestellt. Ebenfalls legt das Gericht den Inhalt des Gutachtenthemas im Beweisbeschluss fest.

In Gerichtsverfahren werden bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige herangezogen. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige, neutrale und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

Dipl.-Ing. (FH) Gerd Hagen erstellt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten für Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichte.

Selbstständiges Beweisverfahren im Straf- und Zivilprozess: Prozessbeschleunigung durch rasche Beweisaufnahme

Das selbstständige Beweisverfahren ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess auf Antrag vorgeschaltet werden kann. Damit werden in Fällen mit Eilbedürftigkeit Beweise gesichert. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn ein rechtliches Interesse an diesen Beweisen besteht oder aufgrund der Ergebnisse ein weiteres Gerichtsverfahren verhindert werden könnte.
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Beurteilung von Bauschäden

In einem Gerichtsverfahren wird häufig nur ein Symptom beschrieben, z. B. Verfärbungen auf der Putzoberfläche. Im weiteren Verfahren ist es wichtig, die Ursache der Verfärbung zu klären. Zur Klärung des Sachverhalts wird ein neutraler Sachverständiger bestellt. In der Regel werden dadurch die Ursache, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, die Verantwortlichkeiten, mögliche Minderungsbeträge und die Kosten für die Mängelbeseitigung festgestellt.

Bewertung von Schäden an Immobilien im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren sowie in Erb- und Familiensachen

Bei Auseinandersetzungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren geht es häufig um Gebäude. Die Werte der Immobilien werden in der Regel durch einen Sondersachverständigen für Wertermittlung ermittelt. Es ist sinnvoll, wenn die Gebäude größere Schäden aufweisen, diese zusätzlich durch eine Sachverständigen für Schäden an Gebäuden die Ursachen feststellen und die Beseitigungskosten beziffern zu lassen.

Öffentliche Bestellung

Gerd Hagen ist auf dem Fachgebiet Schäden an Gebäuden von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt.

Meine Gutachten erstelle ich unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und persönlich gemäß der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.

Durch öffentlich-rechtliche Institution wie z.B. die Industrie- und Handelskammern werden Sachverständige, die sich für ein Fachgebiet qualifiziert haben, öffentlich bestellt und vereidigt. Sie zeichnen sich durch spezielle Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.

Aus diesem Grund werden aus diesem Personenkreis auch Sachverständige z.B. als Gerichtsgutachter bestellt. Der Sachverständige ist für seine Leistung immer persönlich verantwortlich.

Bei der Prüfung zur Bestellung wurde Gerd Hagen auf folgenden Gebieten geprüft:

Bauphysik

Bauchemie

Baustoffkunde

Baukonstruktion

Tragwerkskenntnisse

Regelwerke

Baubetrieb und Maschinenkunde

Ausschreibung und Kostenermittlung

Untersuchungsverfahren des Sachverständigen

Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie

Beurteilungsverfahren

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Telefon:  +49711731254

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Adresse & Kontakt

Bau-Sachverständigenbüro Hagen
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtschafts.-Ing. (FH)
Gerd Hagen
Katzenbachstraße 82
70563 Stuttgart

   +49 (0)711 731254
  info@sv-hagen.de
   https://www.sv-hagen.de

Leistungen

  • Ankaufberatung
  • Bauschadensgutachten
  • Beweissicherungen
  • Beratende Bauberatung
  • Beratende Abnahmebegleitung
  • Gerichtsgutachten
  • Gutachten bei Brandschäden
  • Gutachten bei Sachversicherungsschäden
  • Gutachten bei Wasserschäden
  • Schiedsgutachten

Rechtliche Informationen

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