Pfusch am Bau
Jährliche Schäden von über 1,4 Mrd. Euro.
Für Freizeitanlagen in Wohngebieten gilt die sogenannte Freizeitlärm-Richtlinie
Das geht aus einem Urteil des Verwaltunsggerichts Trier mit dem Aktenzeichen 5 K 47/10 TR. hervor (01.10.2010).
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