|
|
Baden-Württemberg hat als erstes deutsches Bundesland jetzt den Entwurf für ein Wärmegesetz gebilligt. Demnach muss in Neubauten ab dem 1. April 2008 ein Fünftel der Wärme-Energie aus erneuerbaren Rohstoffen stammen. Für bestehende Wohngebäude gilt die Regelung erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist bei einer notwendigen Erneuerung der Heizungsanlage. Alternativ haben Eigentümer auch die Möglichkeit, anstelle der Nutzung erneuerbarer Energien, durch bauliche Maßnahmen zur Verringerung des Wärmebedarfs beizutragen.
Baden-Württemberg billigt als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf für ein Wärmegesetz. Es bezieht sich auf die Wärme-Energie-Frage sowohl von Neubauten als auch von Bestandsgebäuden. So soll in Neubauten ab dem 1. April 2008 ein Fünftel der Wärmeenergie aus erneuerbaren Rohstoffen stammen. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. Biostoffe seien dabei ein optimaler Ersatz der "fossilen" Varianten, unterstreicht die baden-württembergische Landesregierung.
Für bestehende Wohngebäude tritt das Wärmegesetz nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft und erst dann, wenn eine Erneuerung der Heizungsanlage notwendig wird, erklärt Tanja Gönner, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien soll dabei auf zehn Prozent festgeschrieben werden. Alternativ zu erneuerbaren Energien können die Eigentümer auch bauliche Maßnahmen durchführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs beitragen. Hier erweist sich die Ziegelbauweise als besonders energie- und kostensparende Lösung.
Quelle: solarportal24.de + Unipor
Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der jetzigen Regelung würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein ausgeschlossen. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt. Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen.
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
Drucksache 282/07 (Beschluss; www.bundesrat.de)
Das geht aus einem Urteil des verwaltungsgerichts Trier hervor, auf das die miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsbereins hinweisen (Aktenzeichen 5 K 47/10.TR).
Normale Kinderspielplätze in Wohngebiten müssen hingegen keine bestimmte Lärmwerte einhalten. Im verhandelten Fall hatten Nachbarn erfolgreich gegen die Freizeitanlage in ihrem Wohngebiet geklagt. Ein Lärmgutachten hatte eine erhebliches Überschreiten der zulässigen Lärmwerte festgestellt.
(Quelle: STZW Sonderthemen 01.10.2010)
Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind. Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine euen Anträge mehr entgegen genommen werden.
© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Das Bundeskabinett hat die Novelle zur EnEV 2009 mit den Maßgaben des Bundesrats vom 6. März 2009 beschlossen. Die Änderungsverordnung und damit die EnEV 2009 tritt „am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“ nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt - also voraussichtlich am 1. September 2009 - in Kraft.
Wesentliche Änderungen durch die EnEV 2009 (Auszug)
Herr Hagen referiert am 04.03.2009 am Frühlingsfest im Gewerbepark Plattenhardt bei der Firma Alber um 12.00 Uhr.
Herr Hagen referiert am Do. 22.01.2009 von 19.30-21.00 Uhr in Esslingen in der vhs im Dick, Raum 112.
Melden Sie sich bitte bei der Volkshochschule Esslingen Tel.: 0711 - 3512-2580 an.
Kursgebühr: 10,00 EUR
Thema:
Behandelt wird der Zusammenhang von Luftfeuchte und Temperatur. Sie bekommen Tipps zur Vermeidung und Entfernung von Schimmel.
Herr Hagen referiert am Do. 19.02.2009 von 19.30-21.00 Uhr in Wernua Quadrium.
Melden Sie sich bitte bei der Volkshochschule Esslingen Tel.: 0711 - 3512-2580 an.
Kursgebühr: 10,00 EUR
Thema:
Ein Haus ist eine kostenintensive Investition, an der in der Regel lange abbezahlt wird. Umso wichtiger ist es, dass keine Mängel den Wert der Investition mindern.
Es werden Tipps zum Leistungsumfang von Bauträgern gegeben und auf schadensträchtige Stellen vom Gebäude hingewiesen, wo es sich lohnt, zweimal hinzusehen.
Herr Hagen referiert auf der Familie & Heim auf der Neuen Messe Stuttgart am 20.11.2008 um 14.00 Uhr über "Wo kommt denn jetzt der Schimmel her?".
Ebenfalls steht Herr Hagen Ihnen am Stand Zukunft Altbau vom Land Baden-Württenberg den ganzen Tag für Fragen rund um die energetische Sanierung eines Gebäudes zur Verfügung.
Die Bundesregierung beabsichtigt bis Mai 2008 eine vollständige Änderungsverordnung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) vorzulegen. Bereits in der nächsten Zeit ist mit einigen Grundsatzentscheidungen seitens des Kabinetts zu rechnen. So tritt die Verordnung voraussichtlich zum Mitte 2009 in Kraft und dabei sollen die primär-energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent verschärft werden.
Bereits Anfang November 2007 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine erste Fassung der "neuen EnEV" an Ministerien, Länder und Verbände übermittelt. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Bundesregierung bis Mai 2008 eine vollständige Änderungsverordnung zur EnEV im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit vorzulegen. Darin sollen auch überarbeitete Berechnungsregeln enthalten sein, die mit den neuen Normen und dem Niveau des energiesparenden Bauens übereinstimmen. Voraussichtlich wird die DIN V 18599 auch weiterhin zur Bilanzierung von Wohngebäuden einzusetzen sein. Auch ein Verfahren, das die Anwendung bei Wohngebäuden vereinfacht, ist in Entwicklung.
In einem ersten Schritt wird in der nächsten Zeit das Kabinett einige Grundsatz-entscheidungen treffen. So tritt die Verordnung vermutlich Mitte 2009 in Kraft. Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Stufenweise sollen die Nachtstrom-speicherungen aus dem Betrieb genommen werden, wobei der Austausch im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert wird. Außerdem soll das Rechenverfahren der geltenden EnEV überarbeitet werden.
Darüber hinaus soll die Verwendung regenerativer Energien noch stärker positiv bewertet werden. Damit wird die Nutzung der Sonnenenergie durch zum Beispiel Photovoltaikanlagen zunehmend attraktiver. Die Bundesregierung plant diesbezüglich die Einführung eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Quelle: ausbauguide.
Die neue Richtlinie 2008 tritt in Kraft
Die bereits Anfang Dezember 2007 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ist im Bundesanzeiger erschienen und damit rechtskräftig.
Zukünftig werden auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und Heizung bei der Modernisierung wie auch beim Neubau mit einem Zuschuss gefördert.
Die Förderung von thermischen Solaranlagen und Biomasseheizkesseln werden weiterhin bezuschusst.
Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonussystem, das zu deutlich höheren Förderbeträgen führen kann. Wer erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.Die Antragsstellung erfolgt bei allen Maßnahmen mit Ausnahmen der Innovationförderung bei Solaranlagen innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Allerdings darf mit dem Vorhaben nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.
Anträge können ab dem 01.01.2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Antragsformulare werden Anfang Januar zum Download auf energieförderung.info unter dem Menüpunkt "Förderprogramme des Bundes" zur Verfügung stehen.
Weitere Infos erhalten Sie bei:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
solar[at]bafa.bund.de
www.bafa.de
Baden-Württemberg hat als erstes deutsches Bundesland jetzt den Entwurf für ein Wärmegesetz gebilligt. Demnach muss in Neubauten ab dem 1. April 2008 ein Fünftel der Wärme-Energie aus erneuerbaren Rohstoffen stammen. Für bestehende Wohngebäude gilt die Regelung erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist bei einer notwendigen Erneuerung der Heizungsanlage. Alternativ haben Eigentümer auch die Möglichkeit, anstelle der Nutzung erneuerbarer Energien, durch bauliche Maßnahmen zur Verringerung des Wärmebedarfs beizutragen.
Baden-Württemberg billigt als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf für ein Wärmegesetz. Es bezieht sich auf die Wärme-Energie-Frage sowohl von Neubauten als auch von Bestandsgebäuden. So soll in Neubauten ab dem 1. April 2008 ein Fünftel der Wärmeenergie aus erneuerbaren Rohstoffen stammen. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. Biostoffe seien dabei ein optimaler Ersatz der "fossilen" Varianten, unterstreicht die baden-württembergische Landesregierung.
Für bestehende Wohngebäude tritt das Wärmegesetz nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft und erst dann, wenn eine Erneuerung der Heizungsanlage notwendig wird, erklärt Tanja Gönner, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien soll dabei auf zehn Prozent festgeschrieben werden. Alternativ zu erneuerbaren Energien können die Eigentümer auch bauliche Maßnahmen durchführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs beitragen. Hier erweist sich die Ziegelbauweise als besonders energie- und kostensparende Lösung.
Quelle: solarportal24.de + Unipor
Energiepass für Gebäude
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der jetzigen Regelung würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein ausgeschlossen. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt. Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen.
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
Drucksache 282/07 (Beschluss; www.bundesrat.de)