Bauprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen einem hohen Kostenrisiko.
Ein Schiedsgutachten dagegen ist eine schnelle Lösung und die Verantwortlichkeiten werden intern verteilt. Der Sachverständige wird von den betroffenen Parteien gemeinsam beauftragt. Es wird ein gemeinsamer Kostenvorschuss zu gleichen Teilen an den Sachverständigen überwiesen.
Vor, während und nach einem Ortstermin hat jede Partei die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern.
Der Gutachter erstellt aufgrund der Feststellungen am Ortstermin und den vorliegenden Schriftstücken ein Gutachten. Dieses erhält jede betroffene Partei mit der Möglichkeit sich innerhalb einer Frist zu äußern. Nach Ablauf der Frist sind die vom Gutachter getroffenen Aussagen für die betroffenen Parteien verbindlich.
Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrem Schiedsgutachten rufen Sie uns gerne an:
Stuttgart 07 11 - 73 12 54. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Die unten genannten Begriffe dienen lediglich einer Suchmaschinenoptimierung und stellen nicht alle Arbeitsgebiete des Büros dar. Hier wird auch mit anderen Kollegen z.B. des Rechtes zusammengearbeitet.
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