Mittwoch, 08.02.2012

Beweissicherung vor und nach der Durchführung von Bauvorhaben

Infolge der immer wichtigeren wirtschaftlichen Ausnutzung eines Grundstückes werden Grundstück bis an die Grundstücksgrenze bebaut.

Durch die neu Baumaßnahme werden oft alte Nachbargebäude,
welche nicht so tief gegründet sind tangiert.

Hier ist eine Beweissicherung des Nachbargebäudes für den Bauherren und für den Nachbar gleichermaßen wichtig, so dass eine klare Abgrenzung zwischen Vorschäden und Neuschäden erfolgen kann.

Die Beweissicherung sollte vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen.
Die Beweissicherung wird selbstverständlich unparteiisch und neutral durchgeführt.


Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrer Beweissicherung rufen Sie uns gerne an:
Stuttgart 07 11 - 73 12 54. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unten genannten Begriffe dienen lediglich einer Suchmaschinenoptimierung und stellen nicht alle Arbeitsgebiete des Büros dar. Hier wird auch mit anderen Kollegen z.B. des Rechtes zusammengearbeitet.

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Bausachverständiger Gerd Hagen
Telefon: 0711 - 73 12 54      Telefax: 0711 - 73 39 70     E-Mail: hagen[at]sv-hagen.de